get your purpose
Lieferkettengesetz
Mehr Transparenz
Das Lieferkettengesetz ist in einem ersten Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen. Lesen Sie, was das für Unternehmen in Deutschland bedeutet.
Das Lieferkettengesetz - Verantwortung gesetzlich geregelt
Unsere Welt ist in großen Teilen global vernetzt. Made in Germany bedeutet schon lange nicht mehr, dass Produkte in vollem Umfang hier im Inland hergestellt wurden. Für den Konsumenten ist es nicht durchschaubar, wo und unter welchen Bedingungen ein Produkt gefertigt worden ist. Jetzt möchte der Staat mit dem Lieferkettengesetz-Entwurf die Sorgfaltspflicht auf die Unternehmen übertragen. Diese müssen zukünftig sicherstellen, dass auch in Ihren Lieferketten Menschenrechte und Umweltaspekte geachtet werden.
Was beinhaltet das Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz ruht per Definition im Wesentlichen auf zwei Säulen:
Zunächst einmal müssen Unternehmen innerhalb Ihrer Lieferketten für die Einhaltung von Menschenrechten Sorge tragen. Auch der Umweltaspekt spielt eine zentrale Rolle.
Die zweite Säule betrifft die Transparenz. Die Unternehmen müssen ein Beschwerdemanagement führen und über Ihre Aktivitäten öffentlich berichten.
Ab wann greift das Lieferkettengesetz in Deutschland?
Nach einem langen Streit in 2020 zum Lieferkettengesetz hat das Bundeskabinett im März 2021 einen Entwurf beschlossen. Die Regierung räumt den Unternehmen dabei eine gewisse Vorbereitungszeit an. Ab 2023 sollen demnach Firmen mit über 3.000 Mitarbeitern unter das Lieferkettengesetz fallen. Das betrifft in Deutschland aktuell 600 Unternehmen.
Der nächste Schritt sieht die Einbeziehung von Firmen mit über 1.000 Mitarbeitern vor. Somit wären dann weitere 2.800 Unternehmen verpflichtet, über Ihre Lieferketten öffentlich Rechenschaft abzulegen.
Kritik am Lieferkettengesetz - viele sind unzufrieden
Pro und Contra
Die Diskussionen zum Lieferkettengesetz-Entwurf fallen unterschiedlich aus, je nachdem welchen Standpunkt man betrachtet.
Die Industrie ist mit dem derzeitigen Gesetzesentwurf in vielen Punkten einverstanden und schließt sich überwiegend im Pro an. Contra zum Lieferkettengesetz wurde im Vorfeld bei Bedenken zu drohender Überbürokratisierung angeführt. Dem möchte der Staat insofern entgegenkommen, als zunächst nur über direkte Zulieferer berichtet werden muss. Erst wenn ein Grund zur Annahme besteht, dass bei einem vorgelagerten Zulieferer gegen Menschenrechte verstoßen wird oder Umweltaspekte nicht eingehalten werden, ist die komplette Lieferkette zu untersuchen.
Doch genau dieser Ansatz, stößt bei Umweltaktivisten, Menschenrechtsverbänden und auch bei einigen Ministerien auf Unverständnis. Der Vorwurf lautet, dieser Entwurf würde die eigentliche Intention des Lieferkettengesetzes aushöhlen. Die Kritiker fordern, die Unternehmen müssten ihre gesamte Lieferkette im Blick behalten, um Verstöße am ersten Produktionsort zu verhindern. Die meisten Probleme in einer Lieferkette entstehen an deren Anfang und genau der verschwindet mit dem Entwurf aus dem Blickfeld.
Lieferkettengesetz Kritik
Streit herrscht auch über die Höhe der Sanktionen
Sanktionshöhe in verhältnismäßige Größen zu bringen. Die Bußgelder wären viel zu hoch angesetzt und könnten Firmen in den Ruin treiben, so die Verbände.
Außerdem äußern sich Wirtschaftsverbände besorgt, ob deutsche Unternehmen mit diesen Einschränkungen noch wettbewerbsfähig agieren können.
Das Lieferkettengesetz kommt - Anpassungen sind aber noch möglich
In der Zusammenfassung lässt sich sagen: Das Lieferkettengesetz ist ein guter Gedanke, dessen Notwendigkeit von allen involvierten Parteien gesehen wird. Noch ist man um einen gangbaren Kompromiss zwischen den Interessen der Industrie und der Menschenrechts- und Umweltverbände bemüht. Das allerdings nun ein Gesetzesentwurf beschlossen wurde, stellt einen ersten wichtigen Schritt in die Richtung, den Schutz der Menschen und der Umwelt vor Wirtschaftsinteressen zu stellen, dar.