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Fairtrade und Umweltschutz

Das Lieferkettengesetz macht Unternehmensverantwortung verbindlich. Fairtrade und Umweltschutz werden nun per Gesetz zum Corporate Purpose erhoben.

Das Lieferkettengesetz – Fairtrade und Umweltschutz als staatlich verordneter Purpose

Staatlich verordneter Purpose

„Made in Germany“, das ist für viele im Kopf ein Garant für Qualität und gute Produktionsbedingungen. Dass das begehrte Label allerdings nur den letzten Produktionsschritt im Inland bedarf, um auf ein Produkt zu kommen, das wissen viele Kunden gar nicht. Firmen kaufen Ihre Teile auf der ganzen Welt ein oder lassen Sie extra in Billiglohnregionen produzieren, um Geld zu sparen. Inwiefern dabei Menschenrechte oder Umweltaspekte verletzt werden, ist für den Endverbraucher kaum noch nachvollziehbar.

Damit hier mehr Transparenz herrscht und Konsumenten wissen, was sie da eigentlich kaufen, hat der Staat das Lieferkettengesetz erlassen. Damit überträgt er die Verantwortung der Sorgfaltspflicht zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz auf die Firmen.

corporate Purpose

Worum
es geht

Im Wesentlichen werden Unternehmen über das neue Lieferkettengesetz zu zwei Dingen verpflichtet.

Als Erstes müssen Sie innerhalb der Lieferkette ihrer Produkte für die Einhaltung von Menschenrechten Sorge tragen und sicherstellen, dass Umweltschutzmaßnahmen seitens der Zulieferer getroffen werden.

 Aber auch die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit ist ein wichtiger Bestandteil des Lieferkettengesetzes. So müssen Unternehmen über alle ihre Aktivitäten nachvollziehbar berichten und ein für alle zugängliches Beschwerdemanagement führen.

Das Lieferkettengesetz ist ein Symptom für einen historischen Entwicklungsprozess

Wenn wir uns vorstellen, was Schüler in 100 Jahren über unsere heutige Zeit lernen werden, dann könnten Umweltschutz, der sensitive Umgang mit unseren Ressourcen und menschlichen Rechten, die Themen sein, die unser Zeitalter in der Retrospektive bestimmt haben.

Wir stellen aktuell die Weichen für eine Zukunft, in der Menschen aufhören, den Planeten auszubeuten und damit beginnen, nach verantwortungsvollen Lösungen für Ihren Energie- und Ressourcenverbrauch zu suchen zum Beispiel mit der Nutzung erneuerbarer Energien. Und in der Menschen zunehmend bemüht sind, Ungerechtigkeit aufzudecken und zu unterbinden.

Viele Firmen sind schon bereit, sich freiwillig diesen höheren Zielen zu verpflichten und ihr Unternehmertum einem übergeordneten Zweck, dem Purpose, zu widmen. Dieser steht weit über dem bisher üblichen wirtschaftlichen Erfolg als Daseinsberechtigung einer Company.

Dass es also möglich ist, Gewinne zu erzielen und gleichzeitig auf Umweltschutz und Menschenrechte zu achten, zeigt sich bereits in zig Fallbeispielen. Jetzt werden ab 2023 zumindest die größeren Unternehmen mit über 3.000 Angestellten per Gesetz ebenfalls zu diesem Weg verpflichtet. Immerhin betrifft das 600 Unternehmen in Deutschland. Und im nächsten Schritt folgt die Ausweitung auf weitere 2.800 Unternehmen mit mindestens 1.000 Angestellten.

Veränderungen passieren oft von oben nach unten

Im Großen und Ganzen wird das Lieferkettengesetz in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen. Es bietet die Chance, das Mindset von Unternehmen nachhaltig zu verändern, Fairtrade zu etablieren und Umweltschutz mittelfristig einzupreisen. Clever ist natürlich auch, zunächst die großen Unternehmen zu verpflichten, sind es doch vor allem diese, die die längsten Lieferketten besitzen und damit automatisch auch viele weitere Unternehmen auf der ganzen Welt in das Thema verantwortungsvolles Handeln mit einschließen. Inwieweit bei Sanktionen und in der Praxis dann noch Feinjustierung am Gesetz stattfinden muss, wird sich zeigen. Insgesamt ist es aber der erste Schritt in die richtige Richtung.

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